Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reitschule Lisa Gerlach · Stand: 01/2025
Teilnahme & Pünktlichkeit
- Sollte ein Reitschüler oder Kursteilnehmer zu spät zum Unterricht/Lehrgang erscheinen, können die sich daraus ergebenen Zeitverluste nicht nachträglich berücksichtigt werden.
- Bei deutlichen Verspätungen kann in der Regel nicht mehr aktiv am Reitunterricht teilgenommen werden. In diesem Fall besteht seitens der Reitschule keine Aufsichtspflicht, ebenso nicht, wenn der minderjährige Reitschüler dann die Reitschule verlässt.
Absagen, Nachholen & Erstattung
- Kann ein Reitschüler seinen Reitschultermin nicht wahrnehmen, lässt sich der Unterricht in der Regel nicht auf andere Reitschüler übertragen und kann auch nicht nachgeholt oder erstattet werden. Bei Minigruppenunterricht hat der Reitunterricht in der Restgruppe stattgefunden. In diesem Fall kommt der Restgruppe eine intensivere Schulung zu, wovon auch ihr Kind bei Ausfall eines anderen Schülers der Gruppe profitiert. Das Aussetzen der Zahlung einer Monatspauschale ist nicht möglich (z.B. Ferien).
- Der Individualunterricht kann nur nachgeholt werden, wenn der Unterricht mindestens 48 Stunden zuvor abgesagt wurde. Ansonsten verfällt der Reitunterricht ohne Erstattung.
Haftung
- Die Betriebshaftpflichtversicherung der Reitschule haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten durch den Trainer. Nur wenn die Reitschüler einen Unfall durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht oder durch zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer/Trainer oder Erfüllungsgehilfen verursacht, haftet sie für einen Unfall. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Verursacht der Reitschüler oder deren Begleitung fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz Schaden an Tieren, Menschen oder Sachgegenständen, so haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Eine Beschädigung oder der Verlust von Reitzubehör oder Unterrichtsmaterialien ist der Reitschule umgehend zu melden.
Regeln auf der Anlage
- Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Reitlehrers ist das Betreten der Pferdeboxen inklusive der Pferdepaddocks sowie der Pferdeweide verboten.
- Kinder und Erwachsene, die sich außerhalb des Reitunterrichtes auf der Reitanlage aufhalten möchten, dürfen dies nur nach vorheriger Absprache und tun dies auf eigene Gefahr.
- Es wird keine Haftung für vergessene oder verlorene Kleidungsstücke und/oder sonstige Dinge der Reitschüler übernommen.
Ausrüstung & Sicherheit
- Es besteht absolute Helmpflicht, nach DIN-Norm, für alle Reitschüler. Ausnahmen werden nicht gestattet!
- Es ist auf festes Schuhwerk (über knöchelhoch, leichter Absatz) und auf der Witterung angepasste Kleidung zu achten.
Änderungen & Schlussbestimmungen
- Die Reitschule behält sich jederzeit die Änderung der AGB und der Preisliste vor. In diesem Fall wird darüber rechtzeitig informiert.
- Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Jülich, 19.01.2025